310). Die Verteidigung beantragte und begründete mit Eingabe vom 10. Mai 2017 die Abweisung des Antrages auf Beiladung der beiden Vertreter der Europäischen Anwaltsverbände (pag. 313). Mit begründetem Beschluss vom 7. Juni 2017 (pag. 323 ff.) wurde der von Rechtsanwalt D.________ namens des Straf- und Zivilklägers gestellte Verfahrensantrag auf Beiladung von Vertretern des FBE und des CCBE abgewiesen.