247). Hingegen erklärte die Vorinstanz den Beschuldigen des falschen Zeugnisses, begangen am 23. Juni 2015 in Burgdorf, schuldig und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend CHF 3‘000.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt wurde (Ziff. II.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs;