Nach wie vor bestehe ein klarer Zusammenhang des (potenziellen) deliktrelevanten Fehlverhaltens mit dem beschriebenen Störungsprofil sowie allfälliger unzureichender Unterstützungen und Kontrollen. Es gebe die Möglichkeit prognostisch und individuell hilfreicher Behandlungen. Einerseits gehe es um ein konkretes psychotherapeutisches Vorgehen mit Bearbeitung der einzelnen Störungsanteile (Schwerpunkt Einzeltherapie), parallel aber auch um Unterstützungen in verschiedenen Lebenssituationen, um ergänzende Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, um eine betreute Wohnsituation und um eine schrittweise Eingliederung in den «normalen» Alltag.