Ein besonders häufiges oder schweres deliktrelevantes Fehlverhalten sei nicht zu erwarten, zunächst allenfalls gelegentliche «moderate» Delikte, wie Beschimpfungen, Drohungen, «Schwarzfahren», oder Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ohne strukturierte und hilfreiche äussere Bedingungen und professionelle Behandlung könne das Risiko aber auch wieder zunehmen (pag. 285 f.). Nach wie vor bestehe ein klarer Zusammenhang des (potenziellen) deliktrelevanten Fehlverhaltens mit dem beschriebenen Störungsprofil sowie allfälliger unzureichender Unterstützungen und Kontrollen.