Ähnliches gelte in Bezug auf den Substanzkonsum bzw. das Suchtverhalten. Der im damaligen Gutachten diagnostizierte schädliche Gebrauch von Alkohol sei inzwischen nicht mehr vorhanden, auch die im Nachhinein anzunehmende Abhängigkeit von Cannabis (die damals «nur» als schädlicher Gebrauch bezeichnet worden sei), habe sich bei nachlassendem Konsum und zuletzt längerer Abstinenz in beschützender Umgebung deutlich abgeschwächt (pag. 283 f.).