Im früheren Gutachten sei vermerkt worden, dass eine ernsthafte Gefahr in Richtung einer Persönlichkeitsstörung bestehe, was während der stationären Massnahme tatsächlich auch diagnostiziert worden sei. Aus heutiger Sicht habe der Schweregrad deutlich nachgelassen, was einerseits mit der zunehmenden altersbedingten Reifeentwicklung, aber auch mit den stattgehabten Interventionen im Zusammenhang stehe. Die damalige Diagnose einer hyperkinetischen Störung (beschrieben als Restsymptomatik einer Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung) lasse sich inzwischen nicht mehr stellen.