Die heutige diagnostische Einschätzung weiche insofern davon ab, als man im zunehmenden Erwachsenenalter von allmählich fixierten Zügen ausgehen müsse, wobei das entsprechende Persönlichkeitsprofil inzwischen aber als weniger schwergradig als zum damaligen Zeitpunkt erscheine. Im früheren Gutachten sei vermerkt worden, dass eine ernsthafte Gefahr in Richtung einer Persönlichkeitsstörung bestehe, was während der stationären Massnahme tatsächlich auch diagnostiziert worden sei.