Auch der Schweregrad der Störung durch psychotrope Substanzen habe sich deutlich abgesenkt. Die vorbestehende Abhängigkeit von Cannabis sei inzwischen zumindest teilremittiert und eine sonstige (fortbestehende) Abhängigkeit von Suchtstoffen sei nicht erkennbar (pag. 283). Im 2012 erstellten Gutachten von Dr. E.________ seien formal betrachtet ähnliche Persönlichkeitszüge (emotional instabile bzw. impulsive und auch dissoziale Elemente) beschrieben worden wie aktuell, dies aber im Sinne einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung.