14.2 Gemäss dem Gutachten des FPD vom 31. August 2017 (pag. 113 ff.) leidet der Beschwerdeführer noch an gewissen emotional instabilen bzw. impulsiven und dissozialen Persönlichkeitszügen, eine anhaltende (dauerhafte) Persönlichkeitsstörung mit entsprechendem Schweregrad lässt sich aber nicht mehr bestätigen, sondern nur eine Persönlichkeitsakzentuierung. Der Schweregrad sei inzwischen als moderat einzuschätzen. Auch der Schweregrad der Störung durch psychotrope Substanzen habe sich deutlich abgesenkt.