11 14.1 In materieller Hinsicht hat die Kammer vorliegend ex post zu beurteilen, ob die BVD die Massnahme für junge Erwachsene nach Art. 61 StGB mit Verfügung vom 12. Juli 2016 zu Recht wegen Aussichtslosigkeit aufhoben oder ob die Massnahme hätte weitergeführt werden müssen. Für die Beurteilung dieser Frage verfügt die Kammer zum heutigen Zeitpunkt über neue gutachterliche Erkenntnisse, auf welche sie sich abstützen kann. 14.2 Gemäss dem Gutachten des FPD vom 31. August 2017 (pag.