Damit ist die formelle Beschwer zu bejahen. 13.3 Die POM stellt mit Vernehmlassung vom 31. Januar 2017 den Antrag, auf die Beschwerde sei insoweit nicht einzutreten, als sie sich gegen Ziff. 1 Satz 1 des Dispositivs des Entscheids vom 8. Dezember 2016 richte; dem Beschwerdeführer fehle diesbezüglich ein schutzwürdiges Interesse, da mit diesem Teil des Entscheides bereits zugunsten des Beschwerdeführers entschieden worden sei (vgl. pag. 49). Dieser Einwand ist unter dem Titel der materiellen Beschwer zu beurteilen. Die POM hob mit Entscheid vom 8. Dezember 2016 den Satz 1 der Ziff.