der BVD-Akten). 3.3 Mit Schreiben vom 22. September 2016 wandte sich die POM an die Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Bern-Mittelland, welche das Urteil vom 12. März 2013 gefällt hatte, und ersuchte diese um Beantwortung der Frage, ob die Anordnung einer Massnahme nach Art. 59 StGB unter dem Regime von Art. 61 StGB bedeute, dass die Massnahme von Art. 59 StGB ausschliesslich im Rahmen der Bedingungen gemäss Art.