3. 3.1 Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 2. August 2016 Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (nachfolgend POM) und beantragte neben der unentgeltlichen Rechtspflege die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Fortführung der Massnahme für junge Erwachsene gemäss Art. 61 StGB (pag. 868 ff. der BVD-Akten). 3.2 Die BVD beantragten mit Vernehmlassung vom 15. August 2016 die Abweisung der Beschwerde (pag. 885 ff. der BVD-Akten).