2. Mit Verfügung vom 12. Juli 2016 hoben die BVD die Massnahme für junge Erwachsene nach Art. 61 StGB wegen Aussichtslosigkeit auf und ordneten den sofortigen Vollzug der stationären Massnahme nach Art. 59 StGB an. Zur Begründung führten die BVD zusammengefasst aus, der Massnahmenvollzug sei in letzter Zeit immer ungünstiger verlaufen und müsse insgesamt als gescheitert erachtet werden. Es