der BVD-Akten). 1.3 Mit Urteil vom 12. März 2013 ordnete das Regionalgericht Bern-Mittelland eine Massnahme für junge Erwachsene nach Art. 61 StGB und eine Massnahme für die Behandlung von psychischen Störungen nach Art. 59 StGB unter dem Regime von Art. 61 StGB an (pag. 372 ff. der BVD-Akten). 1.4 In der Folge wurde der Beschwerdeführer von den BVD per 19. August 2013 zum Vollzug der beiden Massnahmen ins MZU eingewiesen (pag. 396 ff. der BVD- Akten). Am 18. April 2016 stellte das MZU den Beschwerdeführer der Vollzugsbehörde zur Verfügung, woraufhin dieser am 19. April 2016 ins Regionalgefängnis Bern verlegt wurde (vgl. pag.