1. 1.1 Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 1. Juni 2012 wurde A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) des mehrfachen (teilweise versuchten) Diebstahls, der Sachentziehung, der mehrfachen Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, der versuchten Befreiung von Gefangenen, der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der Widerhandlungen gegen das Abfallgesetz schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 360 Tagen verurteilt, unter Anordnung einer Massnahme für junge Erwachsene nach Art. 61 StGB. Weiter wurde der Beschwerdeführer zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 verurteilt (pag.