1. Zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. 2. Zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 170.00, ausmachend total CHF 20‘400.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 8 Tage festgesetzt. 4. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 7‘913.00. 5. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4‘500.00 (inkl. Widerrufsverfahren). 46 II.