Es habe dann aber nicht geklappt» (pag. 491, Z. 17 ff.) bzw. «Er hat mir gesagt, er sei behindert worden, er hat also keinen Unfall verursacht» (pag. 491, Z. 30 f.). Bezeichnend sind auch seine Äusserungen im Zusammenhang mit den Vorstrafen: Schuld ist in seinen Augen die Polizei, die ihn angeblich «gefeckt» hat und er sieht sich als Opfer eines Behördenkomplotts (pag. 489, Z. 11 f., Z. 23). Auch die persönliche Reaktion des Beschuldigten zeugt folglich von einer andauernden Uneinsichtigkeit.