42 schehen implizit auch noch anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung, indem er völlig kritiklos die angebliche Schilderung des angeblichen Lenkers wiedergab: «Er [der Lenker] sei bedrängt worden bei der Ausfahrt Richtung Freiburg/Neufeld. Er habe nicht in die Ausfahrt hineinfahren können. Dies habe er weder durch Gas geben noch Verlangsamen [tun] können, der BMW habe ihn bedrängt. Danach habe er Gas gegeben und habe das Gefühl gehabt, jetzt lange es. Es habe dann aber nicht geklappt» (pag.