41 21.7 Konkrete Strafe und Tagessatzhöhe Nach dem Gesagten resultiert für die Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und für die mehrfachen groben Verkehrsregelverletzungen eine Gesamtgeldstrafe von insgesamt 120 Tagessätzen (35 + 20 + 30 + 20 + 15 = 120). Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00.