90 Abs. 2 SVG) Auch durch das zu nahe Auffahren im Baustellenbereich des Autobahnabschnitts Kiesen – Rubigen gefährdete der Beschuldigte Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer. Der Abstand zum BMW X5 von I.________ war derart gering, dass dieser das Kontrollkennzeichen des VW Amarok nicht mehr im Rückspiegel sehen konnte. Im Baustellenbereich herrschte erheblicher Verkehr. Bei der gefahrenen Geschwindigkeit von ca. 80 km/h wäre es dem Beschuldigten nicht mehr möglich gewesen, rechtzeitig auf eine plötzliche Bremsung von I.________ zu reagieren.