40 21.4 Asperation für die grobe Verkehrsregelverletzung durch wiederholtes Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes (Autobahnabschnitt Rubigen – Bern-Wankdorf; Art. 90 Abs. 2 SVG) Der Beschuldigte gefährdete mit seinem Verhalten Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer. Zu einem Verkehrsunfall kam es glücklicherweise nicht. Es ist allerdings einzig dem Zufall zu verdanken, dass das Manöver des Beschuldigten keine Folgen zeitigte.