38 und nachdem er am 23. Juni 2014 in T.________ (einmal mehr) zu schnell unterwegs gewesen war (vgl. pag. 176 ff.). Im ADMAS-Auszug sind beim Beschuldigten seit dem Jahr 2008 vier Führerausweisentzüge verzeichnet (pag. 121 ff.). Die einschlägigen Vorstrafen, die Delinquenz während der Probezeit sowie der generell schlechte automobilistische Leumund wirken sich spürbar straferhöhend aus. Der Beschuldigte verhielt sich nach der Tat und während laufendem Strafverfahren grundsätzlich korrekt.