In der Folge arbeitete der Beschuldigte an verschiedenen Arbeitsorten. Im Jahr 1990 gründete er mit weiteren Partnern eine eigene Unternehmung, die W.________AG, später J.________AG. Ab 1994 war er deren alleiniger Inhaber und Geschäftsführer. 2012 verkaufte er das Unternehmen, wobei die Ehefrau heute als einziges Verwaltungsratsmitglied im Handelsregister eingetragen ist. Ursprünglich über die J.________AG übernahm er 2012 ein Mandat der X.________Stiftung um deren Niederlassung Y.________ aufzubauen. Auf Ende 2016 beendete er diese Tätigkeit im gegenseitigen Einvernehmen.