Damit ist vorliegend zu prüfen, welche Strafart für die jeweiligen Delikte auszusprechen wäre. Bei der Wahl der Sanktion ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung als wichtiges Kriterium die Zweckmässigkeit einer bestimmten Sanktion, ihre Auswirkungen auf den Täter und sein soziales Umfeld sowie ihre präventive Effizienz zu berücksichtigen.