33 brüskes Bremsen I.________ dazu zwingen, ebenfalls abzubremsen. Dem Beschuldigten musste das Risiko eines Auffahrunfalles bei geringem Abstand und bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h bewusst sein. In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz (pag. 376, S. 48 der Urteilsbegründung) geht die Kammer von bewusster Fahrlässigkeit aus. Der Beschuldigte vertraute darauf, dass der BMW X5 durch die Bremsung und das Ausweichen nicht mit seinem Fahrzeug zusammenstossen würde. Damit handelte er grobfahrlässig.