Gemäss den Aussagen von I.________ ereignete sich das Bremsmanöver des Beschuldigten auf dem Überholstreifen des Autobahnabschnitts Rubigen – Muri b. Bern bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h. Vor dem VW Amarok fuhren in diesem Moment keine Fahrzeuge. Das Bremsmanöver des Beschuldigten geschah ohne ersichtlichen Grund. Aufgrund der brüsken Bremsung musste I.________ voll auf die Bremse treten und mit seinem BMW X5 auf den Normalstreifen ausweichen, um einen Auffahrunfall zu verhindern. Er geriet dabei leicht ins Schleudern.