Das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern nahm der Beschuldigte zumindest in Kauf. Bei der Verzweigung Bern-Wankdorf handelt es sich wie gesagt um eine neuralgische Stelle, die grosse Fahrdisziplin erfordert. Angesichts des nachfolgenden Verkehrs, der Dunkelheit und der gefahrenen Geschwindigkeit von ca. 80 km/h musste dem Beschuldigten die Gefahr seines überaus risikoreichen Manövers bewusst sein. Wer wissentlich ein so hohes Risiko eingeht, kann nicht für sich in Anspruch nehmen, nicht mit dem Eintritt des Erfolges gerechnet zu haben oder überzeugt gewesen zu sein, diesen vermeiden zu können.