Sämtliche Zeugen unterstellten dem Beschuldigten bei seinem Fahrmanöver Absicht und sprachen davon, der Beschuldigte habe den BMW X5 «richtig abgeschossen» bzw. «regelrecht und sec zur Seite gedrängt». Auch die Kammer hat keine Zweifel daran, dass der Beschuldigte vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, ohne Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer den Fahrstreifen wechselte. Einen anderen Schluss lässt sein Fahrverhalten nicht zu. Das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern nahm der Beschuldigte zumindest in Kauf.