Der Beschuldigte handelte hinsichtlich der Verletzung einer elementaren Verkehrsvorschrift vorsätzlich. Er fuhr auf dem mehr oder weniger geradeaus weiterführenden Überholstreifen Richtung Grauholz, bevor er unvermittelt und brüsk nach rechts über zwei Fahrstreifen hinweg Richtung Bern-Neufeld zog und dabei mit dem auf dem Normalstreifen fahrenden BMW X5 kollidierte. Sämtliche Zeugen unterstellten dem Beschuldigten bei seinem Fahrmanöver Absicht und sprachen davon, der Beschuldigte habe den BMW X5 «richtig abgeschossen» bzw. «regelrecht und sec zur Seite gedrängt».