noch auf weitere Fahrzeuge, insbesondere auf diejenigen der Zeugen, Rücksicht. Es handelt sich um eine heikle Verzweigung, bei welcher damit gerechnet werden muss, dass Fahrzeuge in drei verschiedene Richtungen fahren bzw. einspuren. Zum Zeitpunkt der Kollision befanden sich nebst dem VW Amarok des Beschuldigten und des BMW X5 seines «Kollisionsgegners» noch mindestens die drei Fahrzeuge der Zeugen in relativer Nähe, wobei der PW-Lenker P.________ Richtung Bern-Neufeld, die PW-Lenker O.________ und I.________ Richtung Grauholz weiterfahren wollten bzw. weiterfuhren.