Dieser wurde derart abgedrängt, dass er über beide rechts weggehenden Fahrstreifen (Bern-Neufeld und Bern-Wankdorf) hinausgetrieben wurde und sein Fahrzeug schliesslich an der Leitplanke zum Stillstand kam. Der Beschuldigte seinerseits beschleunigte sein Fahrzeug und setzte die Fahrt auf dem Fahrstreifen Richtung Bern-Neufeld fort. Bei seinem (doppelten) Fahrstreifenwechsel hielt er zum überholten Fahrzeug nicht bloss einen ungenügenden Abstand inne. Faktisch hielt er gar keinen Abstand ein, sondern schnitt I.________ richtiggehend den Weg ab, so dass sein Fahrzeugheck rechts mit der Front links des BMW X5 kollidierte.