Wie beweiswürdigend ausgeführt lenkte der Beschuldigte den VW Amarok – ein grosses, lieferwagenähnliches Fahrzeug (pag. 4; pag. 288 ff.) – mit einer Geschwindigkeit von ca. 80 km/h und bei Dunkelheit von der Überholspur der Autobahn Richtung Grauholz unvermittelt nach rechts über den Normalstreifen und die Sperrfläche zum rechts weggehenden Fahrstreifen Richtung Bern-Neufeld. Dabei kollidierte er mit dem auf dem Normalstreifen Richtung Grauholz fahrenden BMW X5 von I.________. Dieser wurde derart abgedrängt, dass er über beide rechts weggehenden Fahrstreifen (Bern-Neufeld und Bern-Wankdorf) hinausgetrieben wurde und sein Fahrzeug schliesslich an der Leitplanke zum Stillstand kam.