Vielmehr erklärte er am Unfallort schriftlich, «nach dem Baustellenbereich, wo wieder die Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gilt» habe er beschleunigt und weiter vorne habe der VW Amarok brüsk abgebremst (pag. 11 f.). Seine Aussage, es habe vor dem Beschuldigten keine Autos gehabt, steht folglich auch nicht im Widerspruch zu den Angaben, es habe im Baustellenbereich viel Verkehr gehabt. I.________ erklärte diesbezüglich nachvollziehbar, der Verkehr habe sich nach der Baustelle wieder aufgelöst (pag. 313, Z. 37 f.). Wo sich das Bremsmanöver des Beschuldigten genau abspielte, kann offen gelas-