Es sei ein richtiger Schikanestopp gewesen. Vor dem stark abbremsenden VW Amarok habe es keine anderen Fahrzeuge gehabt, die Fahrbahn sei frei gewesen. Um eine Auffahrkollision zu verhindern, habe er seinen BMW X5 nach rechts auf den Normalstreifen lenken können und sei zwangläufig am VW Amarok vorbeigefahren (pag. 11 f.; pag. 62, Z. 55 ff.; pag. 313, Z. 25 ff.). Dies sei die einzige Möglichkeit gewesen, um nicht mit dem VW Amarok zu kollidieren (pag. 313, Z. 27 f.). Die Aussagen von I.________ sind im Kern gleichbleibend und stimmig. Im Gegensatz zur Vorinstanz (pag.