I.2 der Anklageschrift) über einen längeren Zeitraum (20 bis 30 Sekunden) erneut bei einer Geschwindigkeit von ungefähr 80 km/h ca. drei Mal mit einem Abstand von weniger als einer Wagenlänge auf den vor ihm fahrenden BMW X5 auffuhr. 12.3.5 Zu Ziff. I. 3 der Anklageschrift (zur Frage, ob der Beschuldigte unbegründet und brüsk vor dem BMW X5 bremste) Zu diesem Vorfall liegen einzig die Aussagen von I.________ vor. Dieser schilderte ausführlich, nachvollziehbar und eindrücklich, wie er seinen BMW X5 nach dem Baustellenbereich (zwischen dem ersten und zweiten Abschnitt nach Ziff.