I.________ gab auch offen zu, er habe danach leicht das Bremspedal angetippt und so seinen Personenwagen leicht verlangsamt. Damit habe er dem VW Amarok zeigen wollen, dass er mit der Lichthupe aufhören solle (pag. 11; pag. 61, Z. 42 ff.). Die Kammer erachtet die detaillierten und gleichbleibenden Aussagen von I.________ als glaubhaft. Er schonte sich bei seinen Aussagen nicht, gab er doch von sich aus an, den Beschuldigten wieder überholt zu haben und einmal sogar leicht auf die Bremse getreten zu sein. Es sind keine Gründe ersichtlich, weshalb nicht auf seine Aussagen abgestellt werden könnte. Die Kammer erachtet den ers-