369, S. 41 der Urteilsbegründung). 12.3.4 Zu Ziff. I. 2 der Anklageschrift (zur Frage, ob der Beschuldigte wiederholt einen unzureichenden Abstand zum BMW X5 einhielt) Dem Beschuldigten wird vorgeworfen auf zwei Autobahnabschnitten wiederholt einen nicht ausreichenden Abstand zum BMW X5 eingehalten zu haben. Das erstmalige zu nahe Aufschliessen ereignete sich gemäss I.________ auf dem Überholstreifen im Baustellenbereich des Autobahnabschnitts Kiesen – Rubigen. Diesbezüglich liegen keine weiteren Zeugenaussagen vor.