Der BMW X5 von I.________ wurde deshalb über die beiden rechts abgehenden Fahrstreifen Richtung Bern-Neufeld bzw. Bern- Wankdorf hinausgetrieben. Er kollidierte mit der Leitplanke und kam auf dem Pannenstreifen zum Stehen. Gestützt auf die konkreten Umstände und die entsprechenden Aussagen des Beschuldigten geht die Kammer ferner davon aus, dass der Beschuldigte die Streifkollision mit dem BMW X5 wahrgenommen hatte. Er musste davon ausgehen, zumindest einen leichten Sachschaden verursacht zu haben. Dennoch fuhr er ohne anzuhalten weiter Richtung Bern-Neufeld.