Der Lenker habe vor dem BMW X5 noch auf die Ausfahrtspur fahren können, dabei habe er jedoch wohl die Dimension des VW Amarok unterschätzt und den BMW X5 touchiert (pag. 487, Z. 32 ff.; pag. 491, Z. 17 ff.). Der Beschuldigte schilderte also selber einen Vorfall, bei welchem die Streifkollision mit dem BMW X5 wahrgenommen wurde. Abgesehen davon, dass der Beschuldigte selber der Lenker war (vgl. Fazit in Ziff. 12.3.1 hiervor), geht die Kammer gestützt auf die Zeugenaussagen jedoch nicht davon aus, dass er den Abstand zum BMW X5 bzw. die Dimension des VW Amarok nur unterschätzte.