Die Kammer hat allerdings keine Zweifel daran, dass der Beschuldigte zum einen vom linken Fahrstreifen brüsk nach rechts fuhr und zum anderen die Streifkollision wahrgenommen haben musste. Dies gilt umso mehr, als er an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung sagte, der angebliche Lenker habe ihm erzählt, er sei auf der Autobahn an der Ausfahrt Richtung Freiburg gehindert worden. Er habe weder durch Gas geben noch durch Verlangsamen die Ausfahrt nehmen können. Der BMW X5 habe ihn bedrängt, daher habe er Gas gegeben. Der Lenker habe vor dem BMW X5 noch auf die Ausfahrtspur fahren können, dabei habe er jedoch wohl die Dimension des VW Amarok unterschätzt und den BMW X5 touchiert (pag.