49, Z. 51 f.). I.________ äusserte sich vor Ort eher zurückhaltend und schilderte einfach einen unmittelbar vor ihm erfolgten Fahrstreifenwechsel mit Kollision (VW Amarok hinten rechts mit BMW X5 vorne links). Bei der Staatsanwaltschaft beschrieb er die Streifkollision auf konkrete Fragen als «recht stark» (pag. 62, Z. 77). Er habe einen Schlag verspürt, der im Prinzip schlimmer gewesen sei, als die nachfolgende Kollision mit der Leitplanke (pag. 62, Z. 87 ff.). Bei der Kollision mit der Leitplanke habe es ihn noch in den Rücken gezwickt (pag. 63, Z. 99 f.). Die Zeugen sprachen folglich übereinstimmend und gleichbleibend von einer starken Streifkollision.