63, Z. 108 ff.). Nach den konkreten Umständen (mehrere Fahrzeuge unterwegs) war es folglich entgegen den Behauptungen der Verteidigung (pag. 497) nur dem Zufall zu verdanken, dass das Fahrmanöver des Beschuldigten nicht zu weiteren Unfällen führte. Zur Heftigkeit bzw. zum Ablauf der Kollision sagte N.________ nicht nur bei der telefonischen Befragung, der VW Amarok habe den BMW X5 absichtlich abgedrängt bzw. abgeschossen (pag. 22). Vielmehr sprach er auch bei der Staatsanwaltschaft davon, es habe sich nicht um ein leichtes seitliches Ankommen gehandelt, so dass der Fahrer das Steuer erschrocken herumgerissen hätte. «Sondern er hat ihn regelrecht und sec zur Seite gedrängt» (pag.