Weil der Beschuldigte sein Fahrzeug brüsk vom ganz linken auf den rechten Fahrstreifen (und dann auch noch auf den Richtung Bern-Neufeld abgehenden Fahrstreifen) zog, kollidierte er mit dem Fahrzeug von I.________. Letzterer fuhr dann unkontrolliert (er kam ins Schleudern, pag. 62, Z. 77) über die beiden rechts abgehenden Fahrstreifen in die Leitplanke und kam schliesslich auf dem Pannenstreifen zum Stehen (pag. 12; pag. 62, Z. 77 ff.; pag. 63, Z. 90 f.). Seinen Personenwagen konnte er danach nicht mehr richtig fahren, weshalb dieser abgeschleppt werden musste (pag. 63, Z. 108 ff.).