Ergänzend hält die Kammer Folgendes fest: Bei der Verzweigung Bern-Wankdorf handelt es sich um eine Autobahnverzweigung, bei welcher insgesamt vier Spuren nebeneinander verlaufen. Zwei Spuren zweigen Richtung Bern-Neufeld/Fribourg rechts ab und die anderen zwei Spuren führen Richtung Grauholz/Basel/Biel gerade weiter (vgl. Unfallskizze pag. 5). Die Zeugen führten übereinstimmend aus, die Streifkollision habe sich bei einer Ge-