19 mentieren. So sei er drei Mal von einem zivilen Polizeifahrzeug «gefeckt», d.h. gejagt und bedroht worden (pag. 489, Z. 1 ff.). Hinsichtlich der Verurteilung vom 3. Februar 2014 sprach er gar von einem Komplott der Gerichtsbehörden (pag. 489, Z. 19 ff.). Von Einsicht war bei seiner Befragung nichts zu spüren. Im Gegenteil, mit seinen wortreichen Ausführungen versuchte der Beschuldigte einzig seine Vorstrafen zu bagatellisieren.