[…]», pag. 70, Z. 78 ff.), sich auf weitere Fragen plötzlich ins «Nicht-mehr-Wissen» flüchtete: «Das weiss ich jetzt auch nicht mehr, ich kann es nicht mehr kommentieren, wie das lief» (pag. 70, Z. 86). In der oberinstanzlichen Einvernahme vom 12. Dezember 2017 – fast zwei Jahre später – konnte er jedoch wieder detaillierte Angaben zu den Telefonanrufen machen (vgl. obige Ausführungen). Auch das spricht nicht für glaubhafte Aussagen. Nach dem Gesagten überzeugt die Darstellung des Beschuldigten nicht. Die Erkenntnisse aus der rückwirkenden Telefonüberwachung sowie die Aussagen der Polizei sind überaus starke Hinweise auf eine Täterschaft des Beschuldigten.