492, Z. 19 ff.) – für sich ableiten will, bleibt ebenfalls unklar. Auch Diensttelefone der Polizei verfügen über reguläre Telefonnummern. Die Aussagen des Beschuldigten sind somit alles andere als glaubhaft. Bezeichnend ist im Übrigen, wie sich der Beschuldigte bei der Einvernahme vom 8. Februar 2016 nach der sehr konkret formulierten Erklärung, warum er nicht auf die Telefonanrufe und SMS der Polizei reagiert habe («[…] Es gab einen Anruf, es meldete sich aber niemand. Ich habe in meinem Business zwischendurch so Anrufe. Ich ging dann davon aus, dass es so ein Anruf war. Ich hängte dann auf und dachte mir ‚blaset mir i d Schueh‘. […]», pag.