) festgehalten und stimmen mit den Ergebnissen der rund ein halbes Jahr später eingegangenen Auswertung der rückwirkenden Telefonüberwachung überein (vgl. pag. 198). Die Ausführungen des Beschuldigten – es habe ihn vielleicht jemand zu kontaktieren versucht, der gesehen habe, was geschehen sei und herausgefunden habe, wem das Fahrzeug gehöre (pag. 492, Z. 8 f.) – sind abwegig. Abgesehen davon, dass eine Abfrage der Kontrollschildnummer an einem Sonntag (ausser durch die Polizei) nur schwer möglich gewesen wäre, bleibt offen, was der angebliche Anrufer damit hätte bezwecken wollen.