15 Rückwirkende Telefonüberwachung/Kontaktversuche der Polizei Die Ergebnisse der rückwirkenden Überwachung des Mobiltelefons des Beschuldigten, d.h. die eruierten Antennenstandorte in der U.________(Quartier), über welche die nicht beantworteten Anrufe/SMS der Kantonspolizei Bern auf das Mobiltelefon des Beschuldigten erfolgten, zeigen, dass sich dieser kurz nach dem Unfall, ab 20.30 Uhr, in dieser Gegend aufgehalten haben muss (pag. 198 ff.). Zeitlich ergibt sich zwanglos eine Übereinstimmung mit den Angaben des Zeugen P.__